Energie- und Umweltrecht - grenzüberschreitend
Die Gruppe Energie- und Umweltrecht - grenzüberschreitend befasst sich mit einem breiten Spektrum von Fragen, die sich im Öl-, Gas- und Energiesektor ergeben. Dazu gehören unter anderem alle bohr- oder produktionsbedingten Personen- und Sachschäden, Seeforderungen, Schadenersatzklagen Dritter, Terminalbetreiber, Ölfelddienstleister, Unfälle auf dem Ölfeld, Fracht, Transportforderungen, gesetzliche Haftpflicht auf dem Ölfeld, Umwelt- und Giftschäden auf dem Ölfeld, Rechtsstreitigkeiten auf Plattformen und Arbeiten in der Binnenschifffahrt.
Außerdem befasst sich die Gruppe mit Versicherungsschutz und vertraglichen Streitigkeiten, die mit staatlichen und administrativen Angelegenheiten zu tun haben, sowie mit der Einhaltung von Umweltvorschriften und der Einlegung von Rechtsmitteln gegen Verwaltungsentscheidungen. Die Anwälte haben Erfahrung mit der Einhaltung von Vorschriften und der Navigation von rechtlichen Aspekten bei der Entwicklung von Energiequellen, einschließlich grenzüberschreitender Fragen.
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