Praxisgruppe Familien- und Eherecht
Das Familienrecht ist ein Zweig des Zivilrechts und befasst sich mit Rechtsfragen, die die Beziehungen zwischen Familienmitgliedern betreffen. Das Familienrecht umfasst ein breites Spektrum von Fragen, darunter Adoption, Sorgerecht für Kinder, Scheidung, häusliche Gewalt, Jugendabhängigkeit und -kriminalität, Eigentumsrechte, Unterhaltspflichten, Besuchsrecht und Vaterschaft. Die Gerichte für Familienrecht sind auf staatlicher Ebene angesiedelt, so dass die Gesetze und Vorschriften von Staat zu Staat und von Land zu Land variieren können.