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Gastgewerbe und Einzelhandel - grenzüberschreitend

Dieses IPC-Kompetenzcluster hat ein durchgängiges Thema: die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen an dienstleistungsorientierte Kunden mit teilweise hohen Anforderungen. Das Gastgewerbe umfasst Hotels, Resorts, Konferenzzentren, Veranstaltungsorte, Restaurants, Bars, Cafés, Golfplätze usw. Der Einzelhandel kann jedes Einzelhandelsgeschäft sein, ob klein oder groß, sowie Großhandel, Agenten, Vertriebsunternehmen, Einzelhandelsketten, Supermärkte, Online-Shops usw. Im Grunde genommen jeder, der beruflich an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Art des Produkts. Das Cluster ist auf einen Sektor und nicht auf ein Rechtsgebiet ausgerichtet. Es umfasst alle Rechtsgebiete, die für die Betreuung von Kunden auf höchstem Niveau erforderlich sind. Dazu gehören allgemeine gesellschaftsrechtliche und branchenspezifische Aspekte wie Franchise-/Agentur-/Vertriebsverträge, Produkthaftung und die Vermietung von Einzelhandels- und Gaststättenflächen. Haftungsfragen, der Schutz von Marken und Geschmacksmustern und der zusätzliche Schutz, den Verbraucher genießen, sind für sie alle von Bedeutung.

Für wen ist diese Gruppe von Bedeutung? Jeder Primerus-Anwalt, der Klienten im Bereich Gastgewerbe und Einzelhandel hat (unabhängig davon, ob die Marke international bekannt ist oder nicht), ist zur Teilnahme eingeladen.

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