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Praxisgruppe Nachfolgerecht

Die Primerus Succession Law Practice Group wurde ins Leben gerufen, um hochkarätige Primerus-Anwälte aus der ganzen Welt zusammenzubringen, die über besondere Fachkenntnisse und eine umfangreiche Praxis im Erbrecht - sowohl für Nachlässe als auch für Unternehmen - verfügen, und um ein professionelles Netzwerk mit zwei Zielen zu schaffen und zu entwickeln:

  1. das Wissen der Erbrechtsexperten der Mitglieder zu bündeln, indem eine Plattform für den Austausch relevanter Informationen zu Erbschaftsfragen geschaffen wird; und
  2. auf erstklassige Anwälte zurückgreifen zu können, wenn Sie auf lokaler, regionaler oder internationaler Ebene Unterstützung in einem Fall benötigen.

Die Gruppe setzt sich aus Erbrechtspraktikern (Common Law Länder) oder Spezialisten (Civil Law Länder) zusammen.

Erbrecht im Ãœberblick:

Heutzutage nimmt das Vermögen sowohl in Familien als auch in Familienunternehmensstrukturen zu. Reichtum und Vermögen werden oft über internationale Grenzen hinweg gehalten. Diese Vermögenswerte können in Unternehmen oder von natürlichen und anderen juristischen Personen gehalten werden. Wenn es um die Nachfolge geht, müssen viele internationale Themen und rechtsvergleichende Fragen behandelt werden.

Das Erbrecht ist ein hochspezialisiertes Gebiet, das sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen von Bedeutung ist. Relevant wird das Erbrecht inter vivos in der Nachlassplanung sowie im Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung von Todes wegen in mittleren bis großen Familienunternehmen. Post mortem ist das Erbrecht von entscheidender Bedeutung bei Nachlassverfahren, streitigen Nachlassverfahren und Auseinandersetzungen zwischen Erben, Vermächtnisnehmern und Personen mit berechtigten Interessen am Nachlass.

Zu den Tätigkeitsbereichen gehören:

Planung unter Lebenden:

  • Abfassung von Testamenten, Vollmachten, Patientenverfügungen, Vormundschaftsurkunden;
  • Nachfolge- und Vermögensplanung für Privatpersonen;
  • Nachfolgeplanung für mittlere und große Familienunternehmen, "Weitergabe" des Familienunternehmens oder Vorbereitung des Unternehmens auf eine optimale Vermögensverwertung im Falle des Todes des Geschäftsführers/Mehrheitsgesellschafters; und
  • Trusts

Nachfolge post mortem:

  • Nachlassverfahren oder andere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung und Regelung des Nachlasses;
  • Gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Testamente, Erbscheine oder Vertretungsvollmachten (Verlassenschaft oder Verwaltung);
  • Streitigkeiten über Nachlassangelegenheiten;
  • Streitigkeiten zwischen Erben, Vermächtnisnehmern und Personen mit berechtigten Interessen am Nachlass; und
  • Steuer- und Abgabenfragen im Zusammenhang mit Erbschaften.

Bei internationalen, grenzüberschreitenden Fällen können die Anwälte auf das Wissen ihrer Primerus-Kollegen zurückgreifen und sich auf deren Unterstützung verlassen.